Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich


1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über
die mietweise Überlassung von Gästezimmern sowie alle für den Gast erbrachten
weiteren Leistungen des Gästehauses.


1.2 Abweichende Bestimmungen, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Gastes, gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.

 


2 Zustandekommen des Vertrages


2.1 Der Gästehaus-Aufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande,
indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch das Gästehaus
angenommen wird. Die Bestätigung der Zimmerbuchung erfolgt in der Regel per
EMail.


2.2 Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem
Gästehaus gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Gästehaus-Aufnahmevertrag, sofern dem Gästehaus eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 


3 Preise und Leistungen


3.1 Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.


3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise
des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller
veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses gegenüber Dritten.


3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.


3.4 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6
Monate und erhöht sich der vom Gästehaus allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch um max. 10% anheben.


3.5 Rechnungen des Gästehauses sind spätestens bei Ablauf der Frist oder bei
Abreise zu zahlen.


3.6 Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vier Wochen vorher eine
Vorauszahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Leistungen zu verlangen. Die
Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit werden im Vertrag schriftlich
vereinbart. Das Gästehaus ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des
Gastes länger als zwei Wochen im Gästehaus aufgelaufene Forderungen durch
Erteilung einer wöchentlichen Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und
sofortige Zahlung zu verlangen.


3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder sie
mindern.

 


4 Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes


4.1 Das Gästehaus räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei
gelten folgende Bestimmungen:


♦ Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Gästehaus Anspruch
auf eine angemessene Entschädigung.
♦Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Aufenthaltsbeginn bei einer Meldung bis 18 Uhr
kostenfrei.
♦ Bei Rücktritt danach bei einer Meldung am Vortag bis 18:00 Uhr,  fallen 50% des vereinbarten Preises an.
♦ Bei Nichtinanspruchnahme des gebuchten Zimmers oder der gebuchten
Leistungen  bis zum Anreisetag 10.00 Uhr wird eine Entschädigung in Höhe von 80% des vereinbarten
Preises fällig.

Bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung,am Anreisetag ab 10.00, wird die gebuchte Leistung voll berechnet.


5 Rücktritt des Gästehauses


5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach
Ziffer 4.1 eingeräumt wurde, ist das Gästehaus ebenfalls berechtigt, innerhalb der
vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach
den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Gästehauses die
Buchung nicht endgültig bestätigt.


5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Gästehaus gleichfalls
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es
besteht insbesondere falls


♦ höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
♦ Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B.
bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
♦ das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Gästehausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
des Gästehauses zuzurechnen ist;
♦ eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt;
♦ ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;
♦ das Gästehaus von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die
Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich
verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des
Gästehauses nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung
bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Gästehauses gefährdet erscheinen.


5.4 Das Gästehaus hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.


5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf
Schadensersatz.

 


6 An- und Abreise


6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es
sei denn, das Gästehaus hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich
bestätigt.


6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.


6.3 Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18 Uhr des vereinbarten
Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere
Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Gästehaus das Recht, gebuchte Zimmer
nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche
herleiten kann. Dem Gästehaus steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.


6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gästehaus spätestens um 10
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei darüber hinausgehender Nutzung werden
100% des Übernachtungspreises fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen
getroffen wurden.

 


7 Haftung


7.1 Das Gästehaus haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
nach den gesetzlichen Bestimmungen.


7.2 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine
Überwachungspflicht des Gästehauses.

 


8 Schlussbestimmungen


8.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses.